Hinweise für den Spielbetrieb

Stand 03/2023

Greenfee

Voraussetzung:

  • Mitglieder in einem anerkannten Golfclub mit Platzerlaubnis und gültiger Verbandslizenz (PE/PR).
  • an Wochenenden und Feiertagen nur in Begleitung von Mitgliedern, Hotelgäste und HCP Limit 35,0
Startzeiten

Startzeiten erfolgen im 10 Minuten Rhythmus und können über diese Website oder  im Clubsekretariat unter +49 8389 89190 reserviert werden.

Vor Spielbeginn anmelden

Zwischen 8:00 und 18:00 Uhr ist man verpflichtet, sich vor der Runde  im Clubsekretariat anzumelden.

Mitglieder mit Gästen

Mitglieder, die mit ihren Gästen vor 08:00 Uhr auf dem Platz spielen sind verpflichtet, sich am Vortag anzumelden.

Erstattung von Greenfee

Schlechtes Wetter oder schlechte Platzverhältnisse sind kein Grund für Greenfee-Erstattung.

Stornierung von Startzeiten, Nicht Erscheinen

Stornierungen müssen bis spätestens zwei Stunden vor Spielbeginn erfolgen, dies gilt auch für Mitglieder. Die Clubleitung  kann bei wiederholten Verstößen und Nicht Erscheinen Sanktionen verhängen. Greenfee Spieler, die sich nicht daran halten, müssen das volle Greenfee bezahlen.

Absagen bei Turnieren

Bei kurzfristiger Abmeldung nach Meldeschluss oder bei unentschuldigtem Fehlen muss das Nenngeld, bei Gästen auch das Greenfee, bezahlt werden. Ausnahmen gelten nur in schwerwiegenden Fällen.

Die  Runde beginnt immer an Abschlag 1

Der Start an Tee 10 oder einem anderen Abschlag ist aus Gründen der Sicherheit und einem reibungslosen Spielfluss generell verboten.

Buchung von Startzeiten zwischen 7:00 und 19:00 Uhr

Mitglieder und Hotelgäste können ihre Startzeiten bis zu 7 Tage im Voraus buchen, Gäste bis zu 3 Tage unter der Woche und einen Tag am Wochenende (Sa/So und Feiertage). Vierer-Flights sind obligatorisch, gestartet wird im Rhythmus von 10 Minuten.

Bitte beachten Sie weitere Regeln zum Platz

Allgemeine Nutzungs- und Wettspielordnung (2015) 
EGA Handicap System 2016-2019
Course Rating – GC Bodensee Weissensberg

Hinweise für den Spielbetrieb

Jeder, der als Mitglied oder Gast die Einrichtungen und die Golfanlage des GC Bodensee Weissensberg zum Golfspiel betritt, erkennt die nachfolgenden vom Vorstand des Golfclubs erlassenen Regelungen an.

Es ist das Ziel aller Verantwortlichen, dass Mitglieder und Gäste gleichermaßen eine unbeschwerte Zeit und einen erholsamen Aufenthalt auf der Golfanlage verbringen können und die Turniere sportlich fair im Geiste des „Spirit of the game“ verlaufen mögen.

  1. Wettspielregeln
    Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln von Swiss Golf (einschließlich Amateurstatut), den Bestimmungen des EGA-Handicapsystems und den Platzregeln des GCBW. Darüber hinaus können für einen beschränkten Zeitraum Sonderplatzregeln erlassen werden. Alle Spieler tragen die Verantwortung dafür, dass Ihnen diese Regelungen sowie Ausschreibungen und Aushänge bekannt sind.
  2. Etikette und Hausordnung
    Das Spiel beruht auf dem ehrlichen Bemühen jedes Golfers Rücksicht auf andere zu nehmen und sich fair zu verhalten, sowie den Platz und die Clubeinrichtungen zu schonen. In diesem Sinne gilt die Golfetikette für alle verbindlich. Die vom Golfclub und Golfhotel erlassene Hausordnung dient Mitgliedern und Gästen gleichfalls für einen erholsamen und unbeschwerten Aufenthalt. Aufgrund des durch das Gelände führenden öffentlichen Weges ist dort auf die Spaziergänger besondere Rücksicht zu nehmen.
  3. Berechtigte Spieler
    Auf der Golfanlage des GCBW sind in erster Linie dessen Mitglieder spielberechtigt. Zusätzlich können Gäste die Golfanlage nutzen, falls sie Mitglied in einem zu einem offiziellen Verband gehörenden, anerkannten Golfclub sind sowie über die Platzreife verfügen und sich mit ihrem gültigen Clubausweis ausweisen können. So genannte clubfreie Golfer (z. Bsp. ASGI bzw. VcG) sowie Gäste mit Fernmitgliedschaften (Wohnort und Clubadresse sind nicht identisch) können die Golfanlage nur zu erhöhten Greenfee nutzen.
  4. Reservierungen
    Grundsätzlich sind in der Saison an allen Tagen Startzeiten zu buchen, wobei Mitglieder diese 7 Tage im Voraus buchen können. Gäste können für die Nutzung an Wochentagen drei Tage im Voraus eine Startzeit buchen, an Wochenenden und Feiertagen ist eine Reservierung frühestens 1 Tag im Voraus möglich. Der Start zur Golfrunde erfolgt grundsätzlich an Loch 1, es sei denn die Verantwortlichen des Clubs schreiben aus organisatorischen Gründen eine andere Regelung vor.
  5. Wettspiele
    1. Ausschreibung:
      Die Ausschreibung mit den Details des Wettspiels hängt in der Regel 7 Tage vor dem Turnier aus. Der Spieler ist verpflichtet sich über alle Details zu informieren. Der Club und die Spielleitung sind nicht verantwortlich für Nachteile, die Spieler aus Unkenntnis der Spielbedingungen, Ausschreibungen und Hinweise an den Infotafeln erleiden.
    2. Nennung:
      Die Zahl der Teilnehmer ist auf 120 beschränkt, es sei denn die Ausschreibung legt etwas anderes fest. Meldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Mit Eintragung in die Startliste sind Meldegebühren fällig, die vor Beginn des Turnierstarts im Sekretariat zu bezahlen sind und die bei Nichterscheinen zum Turnier oder Absage nach Meldeschluss, aus welchen Gründen auch immer, zur Zahlung fällig sind. Eine Absage bis zum Zeitpunkt des Meldeschlusses ist grundsätzlich jederzeit möglich.
    3. Abspielzeit:
      Die Spieler werden aufgefordert sich mindestens 5 Minuten vor dem Start am Abschlag einzufinden. Zu spät kommen wird innerhalb von 5 Minuten nach der Abspielzeit mit 2 Strafschlägen (im Zählspiel) oder Lochverlust (im Lochspiel) bestraft. Verspätungen über 5 Minuten werden mit Disqualifikation bestraft. Spieler, die sich für Turniere anmelden und dann unentschuldigt fehlen, müssen das Nenngeld zahlen.
    4. Spieltempo:
      Die Spieler haben die auf der Scorekarte vorgegebenen Spielzeiten einzuhalten. Werden diese nicht ausgewiesen, beträgt die Regelspielzeit für 18 Loch 4 Std. 30 Min. Ein Schlag muss innerhalb von 40 Sekunden (ab „ready to play“) ausgeführt werden. Strafe im Zählspiel: ein Schlag, bei zweitem Verstoß: zwei Schläge, bei anschließendem weiteren Verstoß Disqualifikation. Strafe im Lochspiel: Lochverlust.
    5. Flighteinteilung:
      Die Startfolge und die Eintelung in die Flights wird von der Spielleitung gemäß der in der Ausschreibung bekannt gemachten Flighteinteilung festgelegt. Bei Wettspielen, die nach Handicap gestartet werden, können keinerlei Sonderwünsche berücksichtigt werden.
    6. Bekanntmachungen:
      Start und Ergebnislisten werden öffentlich ausgehängt. Im Internet sind die Startlisten und Ergebnislisten für alle einsehbar. Mit der Teilnahme an einem von GCBW ausgerichteten Golfturnier stimmt der Spieler der Veröffentlichung seiner Daten in Aushängen, Internet und Pressemitteilungen zu.
    7. Elektronische Messgeräte:
      Die Nutzung von Messgeräten während Wettspielen ist gestattet.
    8. Mobiltelefone:
      Eingeschaltete Mobiltelefone sind während Wettspielen nicht zugelassen. Ausnahmen erlässt die Spielleitung bei berufsbedingten Bereitschaftsdiensten. Strafe bei Verstoß: Disqualifikation.
    9. Golfwagen (Buggies):
      Die Spieler müssen jederzeit während der festgesetzten Runde zu Fuss gehen. Bei körperlicher Behinderung, die das Absolvieren einer Spielrunde nicht Erlaubt, kann der Spieler unter Vorlage eines ärztlichen Attestes ein Buggy bestellen, sofern ein solches zur Nutzung verfügbar ist. Private motorisierte Golfwagen sind nicht zugelassen.
    10. Preise:
      In der Regel kann ein Spieler nur einen Preis gewinnen (Doppelpreis-Ausschluss), es sei denn der Ausschreibung schreibt eine andere Regelung vor. Brutto geht vor Netto. Die Teilnahme der Sieger an der Preisverteilung gebietet die Höflichkeit gegenüber Sponsoren, Turnierverantwortlichen und Mitspielern. Das Weitergeben der Preise bei nicht entschuldigtem Fehlen ist möglich.
    11. Beendigung:
      Das Wettspiel ist mit Ende der Siegerehrung und Aushang der Ergebnislisten beendet.
  6. Platzsperren
    An Wettspieltagen ist der Platz in der Regel 30 Minuten vor dem ersten Turnierstart und 30 Minuten nach dem letzten Start gesperrt. Bei ungünstiger Witterung wird empfohlen, sich beim Clubsekretariat über Einschränkungen zu erkundigen. Eine Rückzahlung von bezahlten Greenfees bei Nichtantritt bzw. Abbruch der Runde ist nicht vorgesehen.
  7. Regelung bei Gewitter
    Bei Blitzgefahr ist das Spiel nach eigenem Ermessen zu unterbrechen und Schutz in Gebäuden und wenig exponiertem Gelände zu suchen. Die sportliche Fairness gebietet es, dass der gesamte Flight das Spiel unterbricht, wenn zumindest ein Teilnehmer Blitzgefahr als gegeben ansieht. Das Spiel ist nach dem Abklingen des Gewitters unverzüglich wieder aufzunehmen.
  8. Überwachung des Spielablaufes
    Den Anordnungen der Platzkontrolle (Captain, Manager, Ranger) ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen bedingen Ermahnung, im weiteren Verlauf Verweis von der Anlage. Bei Turnieren kann der Spieler bei wiederholten Verstößen gegen die Etikette nach der Regel 33-7 durch die Spielleitung disqualifiziert werden.
  9. Haftung, Versicherungsschutz
    Der Club haftet keinesfalls für Unfälle und Verletzungen, die sich auf seiner Anlage ereignen. Ferner ist jegliche Haftung für abhanden gekommene Gegenstände sowie mögliche Beschädigungen durch verirrte Golfbälle ausgeschlossen. Alle Spieler sollten über einen ausreichenden Unfall- und Haftpflichtschutz verfügen sowie bei ihrer Hausratversicherung den Inhalt der Caddieschränke und Garderoben mit versichern.

 

Zum Schluss:
Bitte Divots zurücklegen, bitte Pitschmarkten auf dem Grün ausbessern, bitte die Bunker von der flachen Seite betreten und alle Spuren mit dem Rechen beseitigen.

Vorstand GC Bodensee Weissensberg (Januar 2015)

Lampertsweiler 51, D-88138 Weißensberg | T +49 8389 89190 |Fax: +49 8389 923907 | info@gcbw.de

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